AKTUELLES:

Probesegeln und einfach mal Segeln ausprobieren? Das diesjährige Schnuppersegeln findet vom 18. - 20. Mai 2012 statt.

Meldeformular für den Klaus Harte Gedächtnispreis

Klaus Harte Gedächtnispreis Meldeformular

Falls Sie das Online-Formular nicht nutzen möchten, können Sie das Meldeformular hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und an uns schicken. Meldeschluss auf dem Postweg ist der 13.04.2012 (Poststempel). Wenn Sie das Online Formular nutzen ist Meldeschluss am 14.04.2012 (24:00 Uhr). Meldefomular als Download
Die Ausschreibung zum Klaus Harte Gedächtnispreis finden Sie unter Ausschreibungen.

Online zum Klaus Harte Preis melden

Segelklasse* Varianta (1.2)
O-Jolle (1.13)
Segelnummer* GER-

Steuermann
Vorname*
Nachname*
Segelclub (ausgeschrieben)*
DSV-Rg.-Nr. des Clubs*
Jahrgang*

Vorschoter
Vorname
Nachname
Segelclub (ausgeschrieben)
DSV-Rg.-Nr. des Clubs
Jahrgang

Für Rückfragen und zur Anmeldebestätigung
Telefon*
E-Mail*
Bemerkungen
Hinweise:
Die Startgebühr von 28,- EUR pro Boot (Varianta) und 20,- EUR pro Boot (O-Jolle) ist spätestens vor der ersten Wettfahrt zu entrichten.

Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

Mit dem Absenden der Anmeldung erkenne ich den Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel an.
Wir weisen darauf hin, dass aus technischen Gründen der Haftungsausschluss vor Beginn der ersten Wettfahrt von jedem Teilnehmer persönlich unterschrieben werden muss.

Haftungausschluss
Ich akzeptiere den Haftungsauschluss und werde vor Beginn der ersten Wettfahrt unaufgefordert den Haftungsausschluss beim Wettfahrtleiter persönlich unterschreiben.
Die Angaben werden gemäß den Datenschutzrichtlinien verwendet.